Qualitätsverträge

Qualitätsverträge nach § 110a SGB V sollen es Krankenkassen oder Zusammenschlüssen von Krankenkassen ermöglichen, mit Krankenhäusern Verträge zur Förderung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung zu schließen.

Im Juli 2018 haben die DKG und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) verbindliche Rahmenvorgaben für den Inhalt der Qualitätsverträge vereinbart. Danach sind in Qualitätsverträgen Anreize zu vereinbaren, die insbesondere Krankenhausträger motivieren und unterstützen sollen, die definierten Qualitätsanforderungen zu erreichen. Die Ausgestaltung dieser Anreize ist den Vertragspartnern selbst überlassen. Beispielhaft nennt die Rahmenvereinbarung Empfehlungen des Krankenhauses durch die Krankenkasse, einmalige Zahlungen für den Erprobungszeitraum oder Varianten erfolgsabhängiger Zahlungen. Seit Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung können Qualitätsverträge geschlossen und beim IQTIG registriert werden. Dabei ist von den Vertragspartnern zu jedem Qualitätsvertrag ein Projektplan zu erstellen, der durch das IQTIG geprüft wird. Qualitätsverträge können jedoch frühestens mit Beginn des offiziellen vierjährigen Erprobungszeitraums ab dem 1. Juli 2019 wirksam werden, da das IQTIG die entsprechende Vorlaufzeit zur Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für die Datenerhebung und -übermittlung benötigt.

Bei der Registrierung ihres Qualitätsvertrags entscheiden sich die Vertragspartner für eine zentrale oder dezentrale Organisation. Die Organisationsform bestimmt darüber, ob die erhobenen Daten zur Bestimmung der Evaluationskennziffern zentral vom IQTIG oder dezentral von den Vertragspartnern ausgewertet werden:

Verträge nach § 110a SGB V sind in vier vom G-BA beschlossenen Leistungsbereichen möglich:

 

  • Endoprothetische Gelenkversorgung,
  • Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patienten,
  • Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten sowie
  • Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus.


Im letztgenannten Leistungsbereich führte das IQTIG im September 2018 einen allgemeinen vorbereitenden Workshop mit potenziellen Vertragspartnern sowie Patientenvertretern und Fachexperten zur Entwicklung von Evaluationskennziffern durch. Vertragspartnern mit Interesse an diesem Leistungsbereich wird die Möglichkeit angeboten, in einem Workshop beim IQTIG passgenaue Evaluationskennziffern zu entwickeln.

Mit der Rahmenvereinbarung und den festgelegten Leistungsbereichen sind nun alle Voraussetzungen für den Abschluss von Qualitätsverträgen erfüllt. Ob damit tatsächlich eine Weiterentwicklung der Qualität in den Krankenhäusern einhergeht, soll durch die begleitende wissenschaftliche Untersuchung des IQTIG geklärt werden.

Bislang wurden nur vereinzelt Qualitätsverträge geschlossen. Kliniken in privater Trägerschaft stehen Qualitätsverträgen aufgeschlossen gegenüber und tauschen sich dazu regelmäßig im BDPK-Fachausschuss Krankenhäuser aus. Um den Abschluss von Qualitätsverträgen für eine möglichst breite Erprobung attraktiv zu machen, muss vor allem sichergestellt sein, dass ihre Umsetzung in den Kliniken nicht zu einem erheblichen Mehr an Bürokratie führt. Erstrebenswert wären erste Verträge, auf deren Grundlage weitere Vertragspartner Verträge abschließen könnten.