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Stellungnahme der AG MedReha und Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) zu den Entwürfen für Verbindliche Entscheidungen der DRV Bund

Die Gemeinsame Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha) und Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) positioniert sich zu den Entwürfen für Verbindliche Entscheidungen des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund. Grundlage und Gegenstand der Stellungnahme sind die der AG MedReha und der DHS übersandten Textentwürfe für die Verbindlichen Entscheidungen von Ende März 2022, die Konsens-Dissens-Tabelle vom 11.04.2022 sowie mündliche Erläuterungen der Vertreter*innen der DRV zu den Entwürfen anlässlich der offiziellen Gespräche im Beratergremium.

 

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (RentÜG) hat der Gesetzgeber die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) verpflichtet, die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und die Regeln für die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation als Leistungserbringer bis zum 30.06.2023 in Verbindlichen Entscheidungen einheitlich für alle Träger der DRV festzulegen.

Die DRV Bund soll dabei die Stellungnahmen der Interessenvertreter der Leistungserbringer und der Betroffenen „bei der Beschlussfassung durch eine geeignete Organisationsform mit dem Ziel einbeziehen, eine konsensuale Regelung zu erreichen.“. Die DRV Bund hat dazu im Mai 2021 ein Beratergremium geschaffen. Dort hat die DRV Bund in den zurückliegenden Monaten die Entwürfe der Verbindlichen Entscheidungen sowie ihre Planungen zur Umsetzung der darin formulierten Grundsätze den Interessenvertretern der Leistungserbringer und der Betroffenen vorgestellt. Mit diesem ersten Stellungnahmeverfahren im April 2022 endet diese erste Phase.

Die in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha) zusammengeschlossenen Verbände der Leistungserbringer sowie die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. haben sich auf eine gemeinsame Stellungnahme, die hier veröffentlicht ist.